Diskriminierung im Gesundheitswesen

Ärztin

In Artikel 12 der UN-Frauenrechtskonvention sind die Maßnahmen zur Sicherung des gleichen Zugangs zu den Gesundheitsdiensten angesprochen. Damit werden die bereits mit der Ratifizierung des UN-Sozialpaktes übernommenen Verpflichtungen zur Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit auf die Situation von Frauen angepasst.

Die Vertragsstaaten sind hiernach verpflichtet, für angemessene und erforderlichenfalls unentgeltliche Betreuung der Frau während Schwangerschaft, Entbindung und Stillzeit zu sorgen. Entsprechende Vorschriften finden sich in Deutschland insbesondere im Mutterschutzgesetz.

Artikel 12

  1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Bereich des Gesundheitswesens, um der Frau gleichberechtigt mit dem Mann Zugang zu den Gesundheitsdiensten, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Familienplanung, zu gewährleisten.
  2. Unbeschadet des Absatzes 1 sorgen die Vertragsstaaten für angemessene und erforderlichenfalls unentgeltliche Betreuung der Frau während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung und für eine ausreichende Ernährung während der Schwangerschaft und der Stillzeit.

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