Frauenrechte sind Menschenrechte

Bundeskanzleramt

Auf der Zweiten Menschenrechtsweltkonferenz in Wien vom 14.-25. Juni 1993 ist im Aktionsprogramm unter Punkt 18 bereits festgelegt worden, dass die Menschenrechte der Frauen und der Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind. Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und

Beitragsbild: Bildrechte beim Autor

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Sachverständigenausschuss

Wahl der Mitglieder der CEDAW-Kommision 2018

Ein Sachverständigenausschuss ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Frauenrechtskonvention. Dieser UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Commitee on the Elimination of Discrimination against Women/CEDAW) besteht aus 23 unabhängigen Experten für Frauenrechte aus unterschiedlichen UN-Mitgliedstaaten. Der Ausschuss trifft sich zweimal im Jahr. Zu seiner Aufgabe zählt es

Beitragsbild: UN Photo/Manuel Elias

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Fakultativprotokoll

Mit dem Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sind zwei Kontrollmechanismen eingeführt worden, die in der eigentlichen Frauenrechtskonvention „vergessen“ worden waren. Durch die Individualbeschwerde und das Untersuchungsverfahren sind Rechtsbehelfe eingeführt worden, in dessen Rahmen einzelfallspezifische Frauenrechtsverletzungen untersucht und

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