vom 6. Oktober 1999 Die Vertragsstaaten dieses Protokolls – im Hinblick darauf, dass die Charta der Vereinten Nationen den Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt; ferner im Hinblick darauf, dass die Allgemeine Erklärung
WeiterlesenSchlagwort: Fakultativprotokoll
Frauenrechte sind Menschenrechte
Auf der Zweiten Menschenrechtsweltkonferenz in Wien vom 14.-25. Juni 1993 ist im Aktionsprogramm unter Punkt 18 bereits festgelegt worden, dass die Menschenrechte der Frauen und der Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind. Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und
Beitragsbild: Bildrechte beim Autor
WeiterlesenSachverständigenausschuss
Ein Sachverständigenausschuss ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Frauenrechtskonvention. Dieser UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Commitee on the Elimination of Discrimination against Women/CEDAW) besteht aus 23 unabhängigen Experten für Frauenrechte aus unterschiedlichen UN-Mitgliedstaaten. Der Ausschuss trifft sich zweimal im Jahr. Zu seiner Aufgabe zählt es
Beitragsbild: UN Photo/Manuel Elias
WeiterlesenFakultativprotokoll
Mit dem Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sind zwei Kontrollmechanismen eingeführt worden, die in der eigentlichen Frauenrechtskonvention „vergessen“ worden waren. Durch die Individualbeschwerde und das Untersuchungsverfahren sind Rechtsbehelfe eingeführt worden, in dessen Rahmen einzelfallspezifische Frauenrechtsverletzungen untersucht und
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