Die UN-Frauenrechtskonvention definiert in ihrem Artikel 1 den Ausdruck „Diskriminierung der Frau“ so, daß sowohl absichtliche als auch unbeabsichtigte Ungleichbehandlungen erfaßt werden.
Diese Definition bedeutet nicht, dass Männer oder Frauen mit Familienpflichten nicht besser gestellt werden dürfen. Sie bringt vielmehr zum Ausdruck, dass Frauen allein daraus, dass sie verheiratet sind oder Mutter sind oder werden könnten, keinerlei Nachteile entstehen dürfen. In den Diskriminierungsbegriff werden nicht nur die unmittelbare und mittelbare, sondern auch die strukturell bedingte Diskriminierung in allen Lebenslagen miteinbezogen. Die Ratifizierung der Frauenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten Verhaltensmuster und Praktiken, die aus der Kultur erwachsen sind, und auch gesellschaftliche Einstellungen zu ändern und gegebenenfalls abzuschaffen, wenn diese aus dem Gedanken der Überlegenheit bzw. der Minderwertigkeit eines Geschlechts entsprungen sind. Hinsichtlich der Forderung nach Änderungen in der Gesellschaft ist die Frauenrechtskonvention bisher das einzige Übereinkommen im Bereich Menschenrechte, das die Vertragsstaaten dazu verpflichtet.
Vielleicht ist das auch mit ein Grund, warum bei der Ratifizierung der Frauenrechtskonvention so viele Vorbehalte gegen einzelne Artikel der Konvention und deren Umsetzung erhoben worden sind. Zu keinem anderen Menschenrechtsübereinkommen existieren mehr Vorbehalte. Begründet werden sie häufig mit Gewohnheitsrecht und traditionellen Gebräuchen sowie mit Religion.
Artikel 1 [Begriffsdefinition]
In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck „Diskriminierung der Frau“ jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familienstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.