Nicht-Regierungsorganisationen

Palais des Nations, Geneva

Für seine Arbeit bedient sich der Sachverständigenausschuss auch sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs = non-governmental organisations), um möglichst breit gefächerte länderspezifische Informationen über die Vertragsstaaten zu erhalten. Wie diese Bezeichnung schon erkennen lässt, handelt es sich um unabhängige Gruppierungen, die nicht staatlich sind, sondern zivilgesellschaftliche Vertreter, die sich an den politischen Prozessen der UNO beteiligen. So sind diese von den staatlichen Vertretern abzugrenzen. Es sind private Organisationen, Verbände oder Vereine, die ihre Arbeit auf ein ganz spezifisches Aufgabengebiet aus dem Bereich der Betätigungsfelder der Vereinten Nationen begrenzen.

Gerade im Hinblick auf die Beurteilung der jeweils fälligen Berichte der Vertragsstaaten, begrüßt der Ausschuss seit Beginn seiner Arbeit die Mitwirkung von Nicht-Regierungsorganisationen, die die Ausschussarbeit verfolgen. Sie haben eine unabhängige Sicht der Dinge und sind sehr viel näher an den Themen als die staatlichen Stellen. Ihre Mitteilungen und Berichte können diese NGOs sowohl mündlich als auch schriftlich übergeben. Der Sachverständigenausschuss erleichtert den internationalen NGOs, den Organisationen der Vereinten Nationen, den unterschiedlichen Fonds und Programmen die Teilnahme an ihren Ausschuss-Sitzungen, indem diese Vertreter der nationalen NGOs entsenden dürfen.

Zu den jeweiligen Berichten der Vertragsstaaten werden von verschiedenen NGOs sog. Schattenberichte an den Ausschuss übergeben, die damit ihre Einschätzungen und Expertisen zu dem Staatenbericht äußern. So wird durch sie auf Problembereiche aufmerksam gemacht, die im offiziellen Staatenbericht fehlen oder conträr dargestellt werden. Der Sachverständigenausschuss ist damit in der Lage, diese Einschätzungen und Beurteilungen in seine abschließenden Bemerkungen zu dem offiziellen Staatenbericht einfließen zu lassen.

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