Sachverständigenausschuss

Wahl der Mitglieder der CEDAW-Kommision 2018

Ein Sachverständigenausschuss ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Frauenrechtskonvention. Dieser UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Commitee on the Elimination of Discrimination against Women/CEDAW) besteht aus 23 unabhängigen Experten für Frauenrechte aus unterschiedlichen UN-Mitgliedstaaten. Der Ausschuss trifft sich zweimal im Jahr. Zu seiner Aufgabe zählt es u.a. dass er die Berichte zu prüfen hat, die von den Mitgliedstaaten, die die Konvention unterzeichnet haben, alle vier Jahre abzugeben sind. Dabei wird darauf geachtet, wie in dem jeweiligen Staat, die Frauenrechtskonvention umgesetzt wird. Während der Sitzungen des Ausschusses wird jeder einzelne Staatenbericht begutachtet und mit Anliegen und Empfehlungen an den Vertragsstaat in Form von abschließenden Bemerkungen versehen.

In Übereinstimmung mit dem Fakultativprotokoll zur Frauenrechtskonvention ist der Ausschuss damit beauftragt,

  1. Mitteilungen, die von Einzelpersonen oder Personengruppen eingereicht werden, die behaupten, Opfer einer Verletzung eines im Übereinkommen niedergelegten Rechts zu sein, zu überprüfen.
  2. die Einleitung von Untersuchungen in Fällen von schweren oder systematischen Verletzungen der Rechte der Frauen durchzuführen. Diese Verfahren sind optional und nur verfügbar, wenn der betreffende Staat sie angenommen hat.

Der Ausschuss formuliert allgemeine Empfehlungen und Anregungen. Diese allgemeinen Empfehlungen sind an die Mitgliedsstaaten gerichtet und beinhalten die Sorge um die Einhaltung der Artikel und Themen der Frauenrechtskonvention.

Mitglied des Sachverständigenausschusses der CEDAW waren seit 1982 insgesamt 104 Experten . Unter den 23 aktuellen Mitgliedern des Ausschusses ist immer ein Vorsitzender, drei stellvertretende Vorsitzende und ein Berichterstatter. Die Amtsträger werden für zwei Jahre gewählt und haben Anspruch auf eine Wiederwahl, vorausgesetzt, das Rotationsprinzip bleibt aufrecht erhalten. Auch wenn es um Frauenrechte geht, ist die Mitgliedschaft im Sachverständigenausschuss für Männer nicht ausgeschlossen.

Gemäß Art 17 CEDAW findet die Wahl der Ausschussmitglieder auf einer vom Generalsekretär am Sitz der Vereinten Nationen anberaumten Sitzung der Vertragsstaaten in geheimer Wahl statt. Gewählt wird aus einer Liste von Personen, die von den Vertragsstaaten benannt worden sind, wobei jeder Staat einen seiner eigenen Staatsangehörigen benennen kann. Die Ausschussmitglieder werden auf vier Jahre gewählt und sind als Experten in ihrer persönlichen Eigenschaft tätig. Dabei wird auf eine gerechte geographische Verteilung und auf die Vertretung der verschiedenen Formen der Zivilisation sowie der hauptsächlichen Rechtssysteme geachtet.

Liste der Ausschussmitglieder vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012

Vorsitzende
Frau Silvia Pimentel (Brasilien) gewählt bis 31.12.2012

stellvertretende Vorsitzende
Frau Nicole Ameline (Frankreich) gewählt bis 31.12.2012

stellvertretende Vorsitzende
Frau Victoria Popescu (Rumänien) gewählt bis 31.12.2012

stellvertretende Vorsitzende
Frau Zohra Rasekh (Afghanistan) gewählt bis 31.12.2012

Berichterstatterin
Frau Violet Tsisiga Awori (Kenia) gewählt bis 31.12.2012

Frau Ayse Feride Acar (Türkei) gewählt bis 31.12.2014

Frau Olinda Bareiro-Bobadilla (Paraguay) gewählt bis 31.12.2014

Frau Magalys Arocha Dominguez (Kuba) gewählt bis 31.12.2012

Frau Barbara Evelyn Bailey (Jamaica) gewählt bis 31.12.2012

Frau Meriem Belmihoub-Zerdani (Algerien) gewählt bis 31.12.2014

Herr Niklas Bruun (Finnland) gewählt bis 31.12.2012

Frau Naela Mohamed Gabr (Ägypten) gewählt bis 31.12.2014

Frau Ruth Halperin-Kaddari (Israel) gewählt bis 31.12.2014

Frau Yoko Hayashi (Japan) gewählt bis 31.12.2014

Frau Ismat Jahan (Bangladesch) gewählt bis 31.12.2014

Frau Indira Jaising (Indien) gewählt bis 31.12.2012

Frau Soledad Murillo de la Vega (Spanien) gewählt bis 31.12.2012

Frau Violeta Neubauer (Slovenien) gewählt bis 31.12.2014

Frau Pramila Patten (Mauritius) gewählt bis 31.12.2014

Frau Maria Helena Lopes de Jesus Pires (Timor Leste/Osttimor) gewählt bis 31.12.2014

Frau Patricia Schulz (Schweiz) gewählt bis 31.12.2014

Frau Dubravka Šimonović (Kroatien) gewählt bis 31.12.2014

Frau Zou Xiaoqiao (China) gewählt bis 31.12.2012

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