Nach Artikel 8 der UN-Frauenrechtskonvention sollen den Frauen die gleichen Vertretungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten wie den Männern auf internationaler Ebene gewährt werden.
Auf die erste weibliche Generalsekretärin der Vereinten Nationen dürfen wir vermutlich aber noch etwas länger warten…
Artikel 8
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Frauen unter den gleichen Bedingungen wie Männer und ohne Diskriminierung die Möglichkeit haben, ihre Regierung auf internationaler Ebene zu vertreten und an der Arbeit internationaler Organisationen mitzuwirken.
Bildquellen:
- Phumzile Mlambo-Ngcuka, Executive Director of the United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women (UN Women): UN Photo/Loey Felipe