Gleichberechtigung von Mann und Frau

Wahlplakat Gleichberechtigung

Artikel 15 der UN-Frauenrechtskonvention verlangt explizit die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau. Frauen müssen damit in allen Rechtsbereichen die gleichen Rechte zukommen wie Männern. Insbesondere dürfen Frauen also nicht unter eine – wie auch immer gestaltete – Betreuung durch ihre Männer gestellt werden, auch nicht bei der Verwaltung ihres Vermögens, bei der Entscheidung über die Aufnahme oder Beibehaltung einer Arbeit oder bei der Wahl des Wohnortes.

Diese Verpflichtung zur rechtlichen Gleichstellung trifft damit ausdrücklich nicht nur den öffentlichen Bereich, sondern auch sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, also das gesamte Zivilrecht.

Artikel 15 [Gleichberechtigung von Mann und Frau]

  1. Die Vertragsstaaten stellen die Frau dem Mann vor dem Gesetz gleich.
  2. Die Vertragsstaaten gewähren der Frau in zivilrechtlichen Fragen dieselbe Rechtsfähigkeit wie dem Mann und dieselben Möglichkeiten zur Ausübung dieser Rechtsfähigkeit. Insbesondere räumen sie der Frau gleiche Rechte in Bezug auf den Abschluss von Verträgen und die Verwaltung von Vermögen ein und gewähren ihr Gleichbehandlung in allen Stadien gerichtlicher Verfahren.
  3. Die Vertragsstaaten kommen überein, dass alle Verträge und alle sonstigen Privaturkunden, deren Rechtswirkung auf die Einschränkung der Rechtsfähigkeit der Frau gerichtet ist, nichtig sind.
  4. Die Vertragsstaaten gewähren Männern und Frauen die gleichen Rechte hinsichtlich der Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit und die freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und ihres Wohnsitzes.

Auch wenn die Gleichberechtigung der Geschlechter ein Menschenrecht ist, sieht die wirkliche Situation anders aus: Diskriminierung der Frauen beim Zugang zu Bildung oder Gesundheitsvorsorge sind für Millionen von Frauen immer noch Realität. Der Anteil der Frauen an von der Armut betroffenen Menschen ist sehr viel höher als der Anteil der Männer. So besitzt lediglich 1 % der Frauen Land.

Mit der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung ist der Gleichstellung der Geschlechter als einem der globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung besondere Bedeutung zuerkannt worden (Nachhaltigkeitsziel 5).

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