Frauenrechte sind Menschenrechte

Bundeskanzleramt

Auf der Zweiten Menschenrechtsweltkonferenz in Wien vom 14.-25. Juni 1993 ist im Aktionsprogramm unter Punkt 18 bereits festgelegt worden, dass die Menschenrechte der Frauen und der Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind.

Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben, auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sind vorrangige Ziele der internationalen Gemeinschaft.

Auch auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking vom 4.-15. September 1995 ist bekräftigt worden, dass Frauenrechte Menschenrechte sind (Bericht der vierten Weltfrauenkonferenz, Erklärung von Beijing, Punkt 8, 9).

Beruhend auf diesen Bekräftigungen und Äußerungen ist in den nachfolgenden Jahren 1996 bis 1999 das Fakultativprotokoll zur Frauenrechtskonvention erarbeitet worden.

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