Die Bundesrepublik Deutschland hat die Ratifizierung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau auch mit einem Vorbehalt (Reservation) vollzogen:
„Artikel 7 b CEDAW wird nicht in dem Umfang angewendet werden, soweit sie den zweiten Satz des Artikel 12 a (4) GG der Bundesrepublik Deutschland widerspricht. Gemäß dieser Bestimmung der Verfassung können Frauen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.“
Art. 12 a GG in der Fassung von 1976 befasst sich mit der Wehrpflicht und anderen Dienstverpflichtungen. In Abs. 4 ist dort ausdrücklich festgehalten:
„Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.“
Vor einigen Jahren ist dieser Artikel des Grundgesetzes abgeändert worden. Grund für diese Änderung war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 11.01.2000 – C-285/98), mit der festgestellt worden ist, dass der Artikel 12 a GG Abs. 4 GG, nach der Frauen der Dienst an der Waffe grundsätzlich verboten ist, gegen das Europarecht verstoßen hat. Danach lag ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf vor.
Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 00, 1755) ist der Dienst an der Waffe für Frauen nicht mehr kategorisch ausgeschlossen. Der zweite Satz des Art 12 a Abs 4 GG lautet nun:
“ …Sie (Frauen) dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.“
Aufgrund dieser Änderung des Grundgesetzes hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 10. Dezember 2001 mitgeteilt, dass der bei der Ratifizierung gemachte Vorbehalt zu Artikel 7 b CEDAW zurückgenommen wird.
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- Soldatin Panzergrenadierbataillon: U.S. Army Reserve photo by Capt. Xeriqua Garfinkel | Public Domain Mark 1.0