Die Entstehung der Frauenrechtskonvention

International Women's Day March for Gender Equality and Women's Rights

Die Gleichberechtigung der Frau in allen Lebensgebieten war von Anfang an ein Diskussionsgebiet in der Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen.

Bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthielt den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ebenso fand dieser Grundsatz Eingang in den Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte1 und den Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte2.

Dem Übereinkommen ging die auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 7. November 1967 verabschiedete „Erklärung über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau“ voraus3.

Im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Erklärung und der Vorbereitung des Internationalen Jahres der Frau hat die Frauenrechtskommission 19724 vorgeschlagen, die Auffassung der Mitgliedsstaaten über ein neues Rechtsinstrument zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau einzuholen. Gleichzeitig wurde eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Entwurfs eingesetzt. Nachdem die Generalversammlung am 15. Dezember 19755 den Arbeiten an dem Übereinkommen zugestimmt und dazu aufgefordert hatte, das Inkrafttreten des Übereinkommens noch in der ersten Hälfte der von den Vereinten Nationen proklamierten Frauendekade 1976 bis 1985 zu ermöglichen, wurde der Entwurf der Frauenrechtskommission fertiggestellt und dem Wirtschafts- und Sozialrat zugeleitet. Dieser beschloss am 12. Mai 19776, den Entwurf den Regierungen zur erneuten Stellungnahme zuzuleiten. Sodann wurde der Entwurf mit Stellungnahmen und Alternativvorschlägen auch von UN-Sonderorganisationen und nicht-staatlichen Organisationen dem 3. Hauptausschuss der Generalversammlung überwiesen, der ihn von Herbst 1977 bis Dezember 1979 während dreier Sitzungsperioden beraten und am 7. Dezember 1979 verabschiedet hat7. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das Übereinkommen schließlich am 18. Dezember 1979 angenommen8. Es wurde aus Anlass der 2. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Kopenhagen ermöglicht, das Übereinkommen, das seit dem 19. Dezember 1979 in New York zur Zeichnung aufgelegt war, auch dort zu unterzeichnen. Das Übereinkommen konnte deshalb in Kopenhagen am 17. Juli 1980 vom Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Dänemark unterzeichnet werden.

Gemäß seinem Artikel 27 Abs. 1 ist die Frauenrechtskonvention 30 Tage nach der Hinterlegung der zwanzigsten Ratifizierungs- bzw. Beitrittsurkunde für die Staaten, die bis zu diesem Zeitpunkt beigetreten sind bzw. ratifiziert haben, in Kraft getreten. Dies war am am 3. September 1981 der Fall.

  1. BGBl. 1973 II S. 1533[]
  2. BGBl. 1973 II S. 1569[]
  3. UN-Doc. A/Res./2263 [XXII][]
  4. Resolution 5 [XXIV] der Frauenrechtskommission[]
  5. Entschließung 3521 [XXX] der Generalversammlung[]
  6. UN-Doc. E/Res/2058 [LXII][]
  7. UN-Docs. A/32/820 und A/34/L.61[]
  8. UN-Doc. A/Res/34/180[]

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